Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Zwartbol Advocaten B.V. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachstehend Zwartbol Advocaten genannt). Alle Aufträge werden ausschließlich von Zwartbol Advocaten angenommen und ausgeführt, ungeachtet der Tatsache, ob Zwartbol Advocaten direkt beauftragt wurde bzw. Zwartbol Advocaten den Auftrag direkt angenommen hat oder einer seiner Vertreter oder Arbeitnehmer. Die Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 BW (Bürgerliches Gesetzbuch) entfallen.
1.2 Außer, wenn die Rede ist von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist jede Haftung von Zwartbol Advocaten aus welchem Grund auch immer, beschränkt auf den Betrag, der in dem betreffenden Fall im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung von der Versicherungsgesellschaft ausbezahlt wird, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, die laut Versicherungsbedingungen nicht von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Auf Wunsch wird Zwartbol Advocaten Informationen über die (Deckung im Rahmen der) Berufshaftpflichtversicherung erteilen. Wenn die Versicherungsgesellschaft aus welchen Gründen auch immer keine Deckung gewährt, ist jegliche Haftung außer, wenn von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit die Rede ist, beschränkt auf den Betrag, der dem Honorar (exklusiv MwSt.) entspricht, das Zwartbol Advocaten infolge des Auftrags, für den Zwartbol Advocaten haftbar gemacht wurde, zusteht, mit einem Höchstbetrag in Höhe von
€ 40.000,00.
1.3 Mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vorsatz bzw. die grobe Fahrlässigkeit der Organe von Zwartbol Advocaten oder der mit der Führung des Unternehmens beauftragten Personen gemeint.
1.4 Zwartbol Advocaten ist befugt, bei der Ausführung der Aufträge des Klienten Dienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Zwartbol Advocaten wird bei der Hinzuziehung Dritter stets die notwendige Sorgfalt beachten. Zwartbol Advocaten haftet nicht für Schäden, die infolge von Mängeln durch Dritte entstanden sind. Zwartbol Advocaten behält sich das Recht vor, ohne vorherige Rücksprache mit dem Klienten eventuelle Haftungsbeschränkungen Dritter auch im Namen des Klienten zu akzeptieren.
1.5 Der Klient entbindet Zwartbol Advocaten von allen Haftungsansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten für die Rechtshilfe, die in irgendeiner Weise mit den für den Klienten ausgeführten Tätigkeiten zusammenhängen bzw. sich daraus ergeben, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Zwartbol Advocaten wie gemeint unter 1.3.
1.6 Alle Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen wurden unter anderem zugunsten aller Personen erstellt, die an der Ausführung eines Auftrags für den Klienten beteiligst sind. Diese Personen können sich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Die Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden unter anderem zugunsten seiner Verwalter und all derjenigen erstellt, die bei oder für Zwartbol Advocaten beschäftigt sind bzw. beschäftigt waren.
1.7 Die Akten werden von Zwartbol Advocaten für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt. Danach werden sie vernichtet.
1.8 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche Aufträge bzw. Folgeaufträge.
1.9 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer, englischer und deutscher Sprache erstellt. Im Falle von Streitigkeiten in Bezug auf den Inhalt und die Auslegung dieser Bedingungen ist der niederländische Text bindend.
1.10 Für jeden Auftrag und jedes Rechtsverhältnis zwischen Zwartbol Advocaten und dem Klienten gilt niederländisches Recht. Alle Konflikte, die sich aus einem Vertrag und einem Rechtsverhältnis zwischen Zwartbol Advocaten und dem Klienten ergeben, werden in erster Linie von einem befugten Richter in Rotterdam geschlichtet.